Beratung
Für Ihren ErfolgGüterverkehr & Logistik
Mit einem Kraftfahrzeug inklusive Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen sind sie schon im gewerblichen Güterverkehr unterwegs. Welche Rahmenbedingungen im nationalen und internationalen Güterverkehr oder Werkverkehr gelten und welche Lizenzen sie brauchen, zeigen wir Ihnen hier.
Gefahrgut
Es muss nicht immer Sprengstoff sein. Bereits Haarspray gilt als Gefahrgut – aber nur im gewerblichen Gütertransport in der Luft, auf der Straße, der Schiene oder auf dem Wasser müssen sie entsprechend gekennzeichnet werden. Wer was darf und unter welchen Bedingungen, darüber informieren wir Sie hier.
Personenbeförderung
In der Straßenverkehrsordnung heißt es unter §21 „In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.“ Doch Personenbeförderung zu gewerblichen Zwecken heißt mehr als das. Was sie als Unternehmer – vom Taxi bis zum Lufttransport – brauchen, erfahren Sie hier.

