16.02.2011: Erfolg für Logistik-Unternehmen: Berufung gegen B-25-Urteil zugelassen

Die Bundesstraße 25 im Raum Dinkelsbühl und Feuchtwangen ist seit Januar 2009 ganztägig für den LKW-Verkehr gesperrt. Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte diese Sperrung im August 2010 bestätigt. Gegen dieses Urteil haben die klagenden Spediteure Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat die Berufung gegen das Urteil des VG Ansbach nun zugelassen. Dem Beschluss des VGH zufolge ist ein Zulassungsgrund gegeben, „weil die Rechtssache besondere tatsächlich und rechtliche Schwierigkeiten aufweist“.

Inzwischen haben die Stadt Dinkelsbühl und der Landkreis Ansbach den Antrag gestellt, das LKW-Durchfahrverbot für Dinkelsbühl, das derzeit bis 31.03.2011 befristet ist, erneut zu verlängern, und dies unbefristet.

Die Kläger betonen – im Gegensatz zur Darstellung der Stadt Dinkelsbühl – es handele sich bei dem Lkw-Verkehr auf der B 25 nicht um Mautausweichverkehr. Die Straße sei schon vor Einführung der Autobahn-Maut als direkte Verbindung aus Augsburg und Nordschwaben zum Autobahnkreuz Feuchtwangen /Crailsheim genutzt worden, weil der Umweg für Lkw von Augsburg über die Autobahn A 8 zum Elchinger Kreuz und weiter über die A 7 um 36 Kilometer länger sei. Auch die Messdaten von der B 25 belegten keine signifikante Zunahme des Lkw-Verkehrs. Ein Umweg über das Kreuz Ulm/Elchingen sei unökologisch, gefährde auf längeren Strecken die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten und würde einige der klagenden Logistikunternehmen einen sechsstelligen Betrag pro Jahr zusätzlich kosten.

Ansprechpartner in der IHK Schwaben

Peter Stöferle, peter.stoeferle@schwaben.ihk.de

Tel.: 0821/3162-206

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