17.12.2010: EuGH-Generalanwältin schlägt Aufhebung des sektoralen Fahrverbots in Tirol vor
Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Verica Trstenjak, schlägt die Aufhebung des sektoralen Fahrverbots in Tirol vor. Das berichtet der österreichische Rundfunk (ORF).
Die Generalanwältin begründet ihren Schlussantrag vom 16.12.2010, das sektorale Fahrverbot aufzuheben, unter anderem mit fehlenden Ausweichrouten und ungenügend anderen Alternativen wie etwa der rollenden Landstraße: "Meines Erachtens hat die Republik Österreich den Nachweis nicht erbracht, dass zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens des sektoralen Fahrverbots ausreichend Ausweichmöglichkeiten für den alpenquerenden Transport der betroffenen Güter vorhanden waren", heißt es im Schlussantrag.
Weiter stellt die Generalanwältin infrage, ob das sektorale Fahrverbot das geeignete Instrument zur Senkung der NO2-Konzentration entlang der Inntal-Autobahn ist. Es untersage 6,6 Prozent aller Fahrten, weise aber nur ein NO2-Reduzierungspotenzial von 1,5 Prozent auf. Einer Erforderlichkeitsprüfung würde es laut Trstenjak jedenfalls nicht Stand halten.
Entscheidung im Frühjahr 2011
Die Generalanwältin kommt zum Schluss, "dass die sektorale Fahrverbotverordnung zur Erreichung der damit verfolgten Ziele des Umweltschutzes nicht erforderlich und nur bedingt geeignet ist." Das sektorale Fahrverbot führe zudem zu einer unangemessenen Beschränkung des freien Warenverkehrs.
Im Frühjahr 2011 werden die Richter über das sektorale Fahrverbot entscheiden. In 70 Prozent der Fälle folgen diese den Anträgen der Generalanwaltschaft. Schon einmal - nämlich 2005 - hat der Gerichtshof das damalige sektorale Fahrverbot als Vertragsverletzung gewertet. Nun droht auch der Nachfolgeregelung dieses Fahrverbots das Aus.
Regierung überrascht
In Tirol zeigen sich die Regierungsspitzen überrascht und enttäuscht zugleich. Landeshauptmann (Ministerpräsident) Günther Platter (ÖVP) hofft darauf, dass die EU-Richter dem Schlussantrag der Generalanwältin nicht folgen werden. Falls doch, wäre das ein Kniefall vor der Transportlobby und ein Schlag ins Gesicht der Tiroler Bevölkerung, erklärte Platter gegenüber dem ORF.
Der Schlussantrag finden Sie hier im Wortlaut

