21.12.2011: Europäischer Gerichtshof hebt das „sektorale Fahrverbot“ im Inntal auf

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Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch (21.12.2011) das sogenannte sektorale Fahrverbot auf der österreichischen Inntalautobahn (A 12) aufgehoben. Österreich habe „den freien Warenverkehr dadurch unverhältnismäßig beschränkt, dass es ein sektorales Fahrverbot erlassen hat, ohne die Möglichkeit, auf weniger einschränkende Maßnahmen zurückzugreifen, ausreichend zu prüfen“, urteilten die Richter in Luxemburg.

 

Nachdem ein 2003 vom Land Tirol erlassenes Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen mit bestimmten Gütern wie Abfälle, Steine, Erden, Kraftfahrzeuge, Rundholz und Getreide im Jahr 2005 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgehoben worden war, erließ Tirol zunächst ein variables Tempolimit und ein Fahrverbot für Lastkraftwagen bestimmter Euro-Klassen und danach erneut ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen, die bestimmte Güter befördern, auf einem 84 Kilometer langen Autobahnabschnitt.

 

Seit Januar 2009 sind von dem sektoralen Fahrverbot die folgenden Güter betroffen: alle Abfälle; Steine, Erden und Aushub; Rundholz und Kork; Kraftfahrzuge und Anhänger; Nichteisen- und Eisenerze; Stahl (außer Bewehrungs- und Konstruktionsstahl für die Belieferung von Baustellen); Marmor und Travertin; keramische Fliesen.

 

„Verbot beschränkt den freien Warenverkehr“

 

Hierzu stellte der Gerichtshof nun fest, dass das sektorale Fahrverbot dem Transport bestimmter Güter auf der Straße im Inntal entgegensteht. Eine solche Maßnahme stelle somit bezüglich dieser Waren eine Beschränkung des freien Warenverkehrs dar, heißt es in der Erklärung des Gerichts vom Mittwoch. Dadurch, dass das sektorale Fahrverbot „die betroffenen Unternehmen zwingt, nach wirtschaftlich vertretbaren Ersatzlösungen für den Transport der betreffenden Güter zu suchen“, sei es geeignet, „den Warenverkehr zwischen dem nördlichen Europa und Norditalien erheblich zu beeinträchtigen.“ Zwar könne eine Beschränkung des freien Warenverkehrs zur Erreichung eines Gemeinwohlziels, wie etwa des Umweltschutzes, gerechtfertigt sein; weniger einschränkende Maßnahmen hierfür seien aber nicht ausreichend geprüft worden.

 

Der EuGH verwies auf sein erstes Urteil aus dem Jahr 2005, wonach die Mitgliedstaaten vor Erlass einer so radikalen Maßnahme wie der eines völligen Fahrverbots auf einem Autobahnabschnitt, der eine überaus wichtige Verbindung zwischen bestimmten Mitgliedstaaten darstellt, sorgfältig zu prüfen hätten, ob nicht auf Maßnahmen zurückgegriffen werden könnte, die den freien Verkehr weniger beschränken,

 

Gericht empfiehlt Tempolimit mit Zwang durchzusetzen

 

Weiter wies der EuGH die Argumentation der österreichischen Regierung zurück, ein Tempolimit von 100 km/h werde nicht ausreichen befolgt, um tatsächlich eine Umweltentlastung zu erzielen. Die Luxemburger Richter verwiesen darauf, dass Österreich verpflichtet sei, „die tatsächliche Befolgung dieser Begrenzung durch – erforderlichenfalls sanktionsbewehrte – Zwangsmaßnahmen zu gewährleisten.“

 

In ihrem Schlussantrag vor einem Jahr (16.12.2010) hatte die Generalanwältin des EuGH, Verica Trstenjak, die Aufhebung des sektoralen Fahrverbots vorgeschlagen. Es fehlten Ausweichrouten; andere Alternativen wie etwa die rollende Landstraße seien ungenügend: "Meines Erachtens hat die Republik Österreich den Nachweis nicht erbracht, dass zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens des sektoralen Fahrverbots ausreichend Ausweichmöglichkeiten für den alpenquerenden Transport der betroffenen Güter vorhanden waren." Zudem stehe infrage, ob das sektorale Fahrverbot das geeignete Instrument zur Senkung der NO2-Konzentration entlang der Inntal-Autobahn ist. Es untersage 6,6 Prozent aller Fahrten, weise aber nur ein NO2-Reduzierungspotenzial von 1,5 Prozent auf.

 

Drei Viertel der Italien-Transporte gehen durch Österreich

 

77 Prozent des Lkw-Verkehrs zwischen Deutschland und Italien gehen durch Österreich, dort vor allem über die Inntalautobahn A 12 (Quelle: Kraftfahrtbundesamt, 2007). Aufgrund der räumlichen Nähe und der wirtschaftlichen Verflechtungen nach Norditalien sind Südbayern, der württembergische Allgäu-Raum und die Bodenseeregion überproportional betroffen. Es handelt sich überwiegend um kleine und mittlere Unternehmen, die sich häufig sogar auf den Italienverkehr spezialisiert haben, zum Teil sogar auf die vom sektoralen Fahrverbot betroffenen Gütergruppen (Quelle: Studie/Sondererhebung des Bundesamtes für Güterverkehr, BAG). Das BAG rechnet den Umsatzverlust von knapp 80 Millionen Euro bei 100 befragten Unternehmen hoch auf den Verlust von mindestens 600 Arbeitsplätzen.

 

Die Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofes (Nr. 138 vom 21.12.2011) finden Sie hier.

 

Den Volltext des Urteils finden Sie hier.

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Ansprechpartner bei der IHK Schwaben:

Peter Stöferle
Geschäftsfeld Standortpolitik
Tel.: 0821/3162-206
peter.stoeferle@schwaben.ihk.de

 

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