Feinstaub / Umweltzonen
Sinnvolle MaßnahmenProjekt
Der Verkehr verursacht ein Viertel des Feinstaubs. Restriktionen wie die geplante Umweltzone zeigen geringe Wirkung und greifen unverhältnismäßig in die Abläufe der heimischen Wirtschaft ein. Ein umweltfreundliches Verkehrssystem entsteht durch Maßnahmen, die den Verkehr sinnvoll gestalten. Deshalb setzt sich der Verkehrsausschuss im Rahmen der Luftreinhalte und Aktionspläne für nachhaltige Maßnahmen und eine Diskussion mit den betroffenen Unternehmen ein.
Aktueller Stand
Der Feinstaub soll ohne Restriktionen für den Verkehr reduziert werden. Dazu hat der Ausschuss für Verkehr und Logistik in enger Zusammenarbeit mit dem Ausschuß für Umwelt Maßnahmen erarbeitet. Den örtlichen Behörden liegt eine Liste von Vorschlägen vor, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
- Verbesserte Verkehrsführung, optimierte Ampelschaltungen und Parkleitsysteme
- Verbesserte Straßenbeläge zur Reduzierung von Reifenabrieb
- Attraktive ÖPNV-Angebote und Wiedereinführung der Busförderung sowie steuerliche Anreize für Job-Tickets im Berufsverkehr
- Anreize für Erdgasfahrzeuge im privaten und öffentlichen Bereich und technisch optimierte Wirtschaftfahrzeuge
Zusätzlich setzt sich der Ausschuss für Verkehr und Logistik dafür ein, dass Verkehrsbeschränkungen wie die Umweltzone innerstädtische Unternehmen nicht benachteiligen und insbesondere der Einzelhandel erreichbar bleibt.
Hintergrund
Feinstaub bezeichnet man in der Wissenschaft als Particulate Matter, kurz PM. Dafür definiert die EU-Richtlinie 199/30/EG und die 22. Bundesimmissionsschutzverordnung vom 11. September 2002 Grenzwerte. So gelten in Deutschland seit dem 1. Januar 2005 ein Jahresmittelwert von 40 µg/m³ und ein Tagesmittelwert von 50 µg/m³ bei 35 zugelassenen Über-schreitungen im Kalenderjahr. Ab dem 1. Januar 2010 ändert sich der Jahresmittelwert auf 20 µg/m³ und der Tagesmittelwert darf nur noch sieben Mal im Kalenderjahr überschritten werden. Die Werte erfassen rund 1.000 Messstationen in Europa, davon 415 allein in Deutschland. Die Region Schwaben schloss das Jahr 2006 mit 65 Überschreitungen in Augsburg, 43 in Lindau, 39 in Neu-Ulm und 26 in Kempten ab. Da der Feinstaub dauerhaft den Grenzwerten der Feinstaubrichtlinien entsprechen muss, definieren die örtlichen Behörden, nach § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz, langfristige und kurzfristige Maßnahmen in Luftreinhalte- und Aktionsplänen.
Eine ganzheitliche Betrachtung berücksichtigt neben dem Verkehr mit Abgasen und Abrief auch den Partikelausstoss von Anlagen zur Energieversorgung, Abfallverbrennung, Hausbrand mit Gas, Öl, Kohle und anderen festen Brennstoffen sowie Industrieprozesse und Schüttgutumschlag als Feinstaubquellen. In einer ganzheitlichen Betrachtung verursacht der lokale Verkehr in Augsburg rund ein Viertel des Feinstaubs. Vor diesem Hintergrund sind restriktive Maßnahmen allein, wie die seit 01.07.2009 in Kraft getretene Umweltzone nicht sinnvoll. Sie zeigt geringe Wirkung und greift dabei unverhältnismäßig in die Abläufe der heimischen Wirtschaft ein. Es entstehen zusätzliche Emissionen durch Ausweichverkehre und massive Nachteile für ansässige Unternehmen und deren Kunden. Der überproportionale Aufwand von Konzepten wie die City Logistik steht in keinem Verhältnis zum reduzierten Feinstaub. Deshalb setzt sich der Ausschuss stellvertretend für die heimische Wirtschaft für sinnvolle Maßnahmen ein, die den Feinstaub langfristig reduzieren ohne unverhältnismäßig in die wirtschaftlichen Abläufe einzugreifen.
Informationen
Gemeinsame "Resolution Feinstaub" der IHK Ausschüsse für Verkehr und Logistik sowie Umwelt
Hier finden Sie alle relevanten Daten der Stadt Augsburg zum Thema "Feinstaubzone in Augsburg".
Zum 01.01.2011 ist auch nun die Stufe 2 in Kraft getreten: Ab sofort dürfen also nur noch Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette in die Umweltzone einfahren.
Die Stadt hat im Juli 2009 bei Einführung der ersten Stufe der Umweltzone folgende mögliche Stufen-Einführung bekannt gegeben:
Stufe 1 (Juli 2009): Freie Fahrt für alle Kfz mit roter, gelber, grüner Plakette
Stufe 2 (frühestens 15 Monate nach Stufe 1 - voraussichtlich 01.10.2010): Freie Fahrt für Kfz mit gelber oder grüner Plakette
Stufe 3 (frühestens 24 Monate nach Stufe 2 - voraussichtlich 01.01.2012): Freie Fahrt nur mit grüner Plakette
Die IHK Schwaben hat in einer Pressemitteilung gefordert, dass es zu keiner Beschränkung des Wirtschaftsverkehrs kommen darf. Die Kammer begrüßt das Vorhaben der Stadt Augsburg, Feinstaubbelastungen zu reduzieren, bezweifelt aber, dass die Umweltzone einen messbaren Beitrag hierzu leistet.
Argumentation und Alternativvorschläge können Sie hier der Pressemitteilung entnehmen.
Kompetenzteam
- Alfred Kolb, Vorsitzender, IHK Ausschuss für Verkehr und Logistik
- Mathias Kring, Geschäftsfeld Innovation und Umwelt
- Dr. Peter Lintner, stv. Hauptgeschäftsführer, IHK Schwaben
- Peter Stöferle, Geschäftsfeld Standortpolitik, IHK Schwaben

