Gefahrgutfahrer
Qualifiziert am SteuerLizenzen
Die ADR-Bescheinigung ist der Schulungsnachweis für die erfolgreiche Teilnahme an einer Gefahrgutfahrerschulung nach Kapitel 8.2 ADR. Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in Versandstücken in kennzeichnungspflichtigen Mengen, Tankfahrzeugführer und Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in loser Schüttung befördern, müssen im Besitz dieser ADR-Bescheinigung sein.
Schulungen
Anerkannte Lehrgangsveranstalter führen Gefahrgutfahrerschulungen durch. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Kursplänen und in der jeweiligen Satzung der beiden Industrie- und Handelskammern.
- Satzung Gefahrgutfahrerschulung der IHK Schwaben
- Satzung Gefahrgutfahrerschulung der IHK Ulm
- Gefahrgutfahrerschulung Kursplan AK Klasse 1
- Gefahrgutfahrerschulung Kursplan AK Klasse 7
- Gefahrgutfahrerschulung Kursplan AK Tank
- Gefahrgutfahrerschulung Kursplan BK
- Gefahrgutfahrerschulung Kursplan FB
Für weitere Informationen und Anmeldung wenden Sie sich bitte an Brigitte Zipplinger unter Telefon 0731-173 258 oder E-Mail: brigitte.zipplinger@schwaben.ihk.de
Lehrgangsveranstalter
Lehrgänge für die Schulung von Gefahrgutfahrern unterliegen bestimmten Qualitätskriterien. Sie müssen von der zuständigen IHK anerkannt werden.
- Lehrgangsveranstalter für Gefahrgutfahrerschulung IHK Ulm
- Lehrgangsveranstalter für Gefahrgutfahrerschulung IHK Schwaben
Bildungsträger, die sich als Lehrgangsveranstalter für Gefahrgutfahrer anerkennen lassen möchten, nutzen bitte die folgenden Anträge.

