Gefahrgutfahrer

Qualifiziert am Steuer

Lizenzen

Die ADR-Bescheinigung ist der Schulungsnachweis für die erfolgreiche Teilnahme an einer Gefahrgutfahrerschulung nach Kapitel 8.2 ADR. Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in Versandstücken in kennzeichnungspflichtigen Mengen, Tankfahrzeugführer und Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in loser Schüttung befördern, müssen im Besitz dieser ADR-Bescheinigung sein.

Schulungen

Anerkannte Lehrgangsveranstalter führen Gefahrgutfahrerschulungen durch. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Kursplänen und in der jeweiligen Satzung der beiden Industrie- und Handelskammern.

Für weitere Informationen und Anmeldung wenden Sie sich bitte an Brigitte Zipplinger unter Telefon 0731-173 258 oder E-Mail: brigitte.zipplinger@schwaben.ihk.de

Lehrgangsveranstalter

Lehrgänge für die Schulung von Gefahrgutfahrern unterliegen bestimmten Qualitätskriterien. Sie müssen von der zuständigen IHK anerkannt werden.

Bildungsträger, die sich als Lehrgangsveranstalter für Gefahrgutfahrer anerkennen lassen möchten, nutzen bitte die folgenden Anträge.

ERI-Cards

Die Emergency Response Intervention (ERI-) Cards geben Unfallhilfskräften wie der Feuerwehr wichtige Informationen zu den jeweils beförderten gefährlichen Stoffen. Über die jeweils vorhandene UN-Nummer lässt sich schnell ein Ergebnis ermitteln.

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