07.04.2011: Gericht weist Beschwerde gegen A-8-Vergabe zurück – Ausbau zwischen Augsburg und Ulm kann beginnen

Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts (OLG) München hat am Donnerstag (07.04.2011) die Beschwerde eines Konsortiums um Bilfinger und Berger gegen die Vergabe des A-8-Ausbaus zwischen Augsburg und Ulm an die Bietergemeinschaft Hochtief / Strabag zurückgewiesen. „Gegen den Beschluss ist kein Rechtsmittel möglich. Der Zuschlag an den Konkurrenten kann damit erfolgen. Der Bau kann beginnen“, teilte das Gericht in einer Erklärung mit.

 

Der Einspruch – in dem formell gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Verfahren – gegen die Vergabe an Hochtief / Strabag war unter anderem damit begründet, dass die Planungen dieses Konsortiums für die Fahrbahnentwässerung und für Böschungen fehlerhaft beurteilt worden seien. Diese Argumentation wies der Vergabesenat des OLG zurück: Die Autobahndirektion Südbayern habe den Beurteilungsspielraum korrekt ausgefüllt; die Wertung sei im Ergebnis ordnungsgemäß und vergaberechtskonform erfolgt.

 

Überdies merkte der Vergabesenat an, dass in den Plänen der Antragstellerin für die Anschlussstelle Zusmarshausen ein schlüssiges Verkehrsführungskonzept während der Bauphase fehle. Entweder habe das Konsortium irrtümlich übersehen, dass zur Verkehrsführung eine Behelfsbrücke erforderlich sei, oder sie habe es nicht übersehen, aber dann den Aufbau der Behelfsbrücke und den Abriss der alten Brücke in ihrem Angebot nicht dargestellt. In beiden Fällen sei die von Bilfinger und Berger geforderte Bewertung des Unterkriteriums „koordinierte Verknüpfungen der Gewerke und Abläufe“ mit der Höchstpunktzahl nicht gerechtfertigt, argumentierte das Gericht.

 

Die Bewertung beider Angebote war denkbar knapp: Die Bietergemeinschaft Hochtief / Strabag und ihre Projektgesellschaft waren in der Bewertung der Vergabestelle der Autobahndirektion Südbayern auf 96,39 Punkte gekommen; Bilfinger und Berger mit ihrem Konsortium auf 96,25 Punkte.

 

Bilfinger und Berger hatten angesichts des hauchdünnen Vorsprungs von Hochtief / Strabag zunächst einen Nachprüfungsantrag vorgelegt und eine Überprüfung der Entscheidung und eine Neubewertung bestimmter Vergabekriterien beantragt. Nachdem diese am 8. Februar zurückgewiesen wurde, legte Bilfinger und Berger sofortige Beschwerde beim Vergabesenat des OLG ein, die mit der Entscheidung vom 07.04.2011 zurückgewiesen wurde.

 

Umsetzung als privates Betreibermodell (PPP)

 

Damit kann der Ausbau der A 8 Richtung Ulm nach dem privatwirtschaftlichen Betreibermodell (PPP-Projekt; Public Private Partnership) nun beginnen, also nach dem Finanzierungsmodell, nach dem bereits die A 8 zwischen Augsburg und München ausgebaut worden ist. Diese Strecke, errichtet von dem deutsch-niederländisch-französischen Konsortium „Autobahnplus“, ist im Dezember 2010 fristgerecht eröffnet worden. Unmittelbar danach sollte im Januar der Ausbau zwischen Augsburg und Günzburg starten; von Günzburg bis zum Kreuz Ulm/Elchingen ist oder wird die A 8 bereits auf sechs Spuren erweitert.

 

Der Ausschreibung werden 41 Kilometer Autobahn – unter laufendem Betrieb – sechsstreifig ausgebaut; vorgesehen war bislang die Fertigstellung bis Dezember 2014. Die Erhaltung und der Betrieb umfassen die insgesamt rund 58 km lange Konzessionsstrecke zwischen Augsburg und dem Kreuz Ulm/Elchingen (A 7 / A 8). Die Konzessionsdauer beträgt 30 Jahre. In dieser Zeit erhält der Konzessionsnehmer eine „verkehrsmengenabhängige Vergütung“ aus dem Aufkommen der Lkw-Maut auf diesem Streckenabschnitt sowie eine Anschubfinanzierung des Bundes von 75 Mio. € zuzüglich Umsatzsteuer.

 

IHK-Unternehmer kämpfen seit Jahrzehnten für das Projekt

 

Unmittelbar vor der Entscheidung des OLG hatte es konkrete Hinweise darauf gegeben, dass der Bund im Falle einer längeren juristischen Auseinandersetzung erwägen könnte, den Bau der Autobahn nach dem PPP-Modell zurückzuziehen und wieder auf eine „klassische“ Finanzierung aus dem Bundeshaushalt, wie dies in den 1980-er- und 1990-er-Jahren geplant war, umzustellen. Diese hätte eine nicht absehbare Verzögerung zur Folge haben können.

 

"Das ist eine überraschend positive Wendung", erklärte IHK-Hauptgeschäftsführer Peter Saalfrank. "Eine vielleicht jahrelange juristische Auseinandersetzung mit Stillstand zwischen Augsburg und Ulm hätte einen schweren Rückschlag für diesen Wirtschaftsstandort bedeutet. Wir sind erleichtert und hoffen, dass wird bald die Bagger sehen."

Die IHK Schwaben hatte sich auf politischer Ebene und gemeinsam mit Politikern der Region jahrzehntelang für den Ausbau der A 8 eingesetzt, beispielsweise mit einer Unterschriftenaktion der schwäbischen Wirtschaft gemeinsam mit Unternehmen aus Ulm. In den ersten Überlegungen des Bundes für die Anwendung von PPP-Modellen im Autobahnbau war sogar die Strecke Augsburg–Ulm als bundesweites Pilotprojekt vorgesehen; wegen der noch größeren Verkehrsbedeutung wurde dann aber der Abschnitt Augsburg–München vorgezogen.

 

Die Pressemitteilung des Bayerischen OLG vom 07.04.2011 finden Sie hier.

 

 

Ansprechpartner bei der IHK Schwaben:

Peter Stöferle
Geschäftsfeld Standortpolitik
Produktmanager Verkehrsinfrastruktur und -politik, Logistik
Tel.: 0821/3162-206

E-Mail: peter.stoeferle@schwaben.ihk.de

Bild: IHK-Kampagne "A 8 Aubau Jetzt"

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