11.03.2011: Gesetzentwurf für Bundesstraßen-Maut im Parlament – Auch Augsburg und Neu-Ulm innerorts betroffen

Die Einführung der Lkw-Maut auf vierspurigen Bundesstraßen voraussichtlich zur Mitte des Jahres rückt näher. Die Bundesregierung hat nach einer Mitteilung vom Donnerstagabend (10.03.2011) den Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Nach der geplanten Regelung sollen – entgegen früherer Aussagen des Bundes vor einem Jahr – auch Bundesstraßen-Abschnitte innerorts mautpflichtig werden, zum Beispiel auch in Augsburg und Neu-Ulm.

 

Die Maut soll laut Gesetzentwurf vom 02.03.2011 auf allen unmittelbar an eine Autobahn anschließenden Bundesstraßen erhoben werden. Hierzu zählen in der Region

  • die B 2 von Augsburg bis Donauwörth (Abzweigung B 25)
  • die B 17 von der südlichen Stadtgrenze bis zum A-96-Anschluss bei Landsberg
  • die B 19 südlich von Kempten (ab A-980-Abfahrt Waltenhofen) bis Sonthofen
  • die B 10/B 28 zwischen dem Dreieck Hittistetten (A 7) und der Autobahn A 8 (Ulm-West).

Daneben sollen auch bestimmte vierspurige Bundesstraßen unter die Mautpflicht fallen, die nicht direkt an eine Autobahn anschließen oder in der „Baulast“ von Kommunen liegen. Diese sind in dem Gesetzentwurf einzeln aufgeführt. In der Region sind dies:

  • B 10 Neu-Ulm/Mitte (B 28) bis Abzw. Breitenhof Richtung Finningen („Südtangente“)
  • B 17 im Stadtgebiet Augsburg (südlich der A 8 bis Graben)
  • B 25 Umgehung Donauwörth (1,6 km westlich der Abzweigung B 2)
  • B 30 zwischen Biberach/Riß (B 312) und Neu-Ulm (B 28)
  • B 300 zwischen Einmündung Ulmer Landstraße (Diedorf-Vogelsang) und östlich Kreuzung B 300/Kriegshaber Straße in Augsburg
  • B 311 von Kreuzung Kuhbergring (Industriegebiet Ulm) bis Ulm Haßlerstraße/Illerstraße.

Zahlreiche Verbände und auch der Bundesrat hatten der Einführung von Maut auf Innerorts-Abschnitten widersprochen und vor einer Verdrängung von Lkw-Verkehr auf andere Straße gewarnt. Auch die IHK Schwaben hatte sich in der Anhörung mit Blick auf die regionalen Beispiele so geäußert.

 

Die Bundesregierung erklärt dazu in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates, sie nehme diese Sorge „ernst“; nach ihrer Einschätzung aber „stellen Mautausweichverkehre bislang allerdings kein Flächenproblem dar.“ Der „verlagerungsbedingte“ Anstieg des Lkw-Verkehrs betrage bundesweit weniger als vier Prozent. Weil es sich um kurze Strecken mit Anbindung an das Autobahnnetz handele, werde „kein besonderer Anreiz zur Mautverlagerung erwartet“.

 

In der Begründung des Entwurfs heißt es insgesamt zur Einführung einer Bundesstraßen-Maut, viele Bundesfernstraßen hätten das Ausbauniveau von Autobahnen erreicht, ohne dass die Maut erhoben werden könne. ”Diese Situation ist auch vor dem Hintergrund des erheblichen Finanzbedarfs für Erhalt und Ausbau der betroffenen Verkehrsinfrastruktur unbefriedigend“, schreibt die Bundesregierung.

 

Die Mehreinnahmen durch die Ausweitung der Mautpflicht würde auf 50 Millionen Euro in diesem Jahr und auf 100 Millionen Euro jährlich in den Folgejahren beziffert. Vorgesehen sind Mautsätze von 14,1/16,9/19,0/27,4 Cent je Kilometer (Kategorie A bis D, ab vier Achsen jeweils 1,4 ct/km mehr). Das Bundesamt für Güterverkehr schätzt laut Gesetzentwurf die Kosten für die Einführung auf einmalig 2,3 Millionen Euro und rechnet mit einer jährlichen Belastung (Personal und Betrieb) von „vorsichtig geschätzt voraussichtlich rund 8,5 Millionen Euro“.

 

Den Gesetzentwurf mit Begründungsteil (35 Seiten) finden Sie hier:

 

Ansprechpartner bei der IHK Schwaben:

Peter Stöferle

Geschäftsfeld Standortpolitik

Tel.: 0821/3162-206

peter.stoeferle@schwaben.ihk.de

 

Foto: Bilderbox

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