Internationaler Güterverkehr

In alle Länder der EU

Beim internationalen, das heißt grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr, liegt die Beladestelle innerhalb und die Entladestelle außerhalb Deutschlands.

Sofern ein Unternehmer innerhalb der EU grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt er eine EU-Lizenz. Diese gilt auch für innerdeutsche Verkehre. Die Voraussetzungen sind dieselben wie beim nationalen Güterkraftverkehr.

Die Genehmigung erteilt ebenfalls die Untere Verkehrsbehörde, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder eine gerichtlich eingetragene Zweigniederlassung hat. Das kann zum Beispiel das zuständige Landratsamt oder bei kreisfreien Städten das zuständige Ordnungsamt sein.

Je nachdem, welche Erlaubnis bzw. Lizenz benötigt wird, muss ein entsprechender Antrag an die Verkehrsbehörde gestellt werden.

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