Lizenzen

Mit Erlaubnis

Voraussetzungen

Für die Erlaubniserteilung des gewerblichen Güterkraftverkehrs müssen bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Unternehmer und die für die Führung der Geschäfte bestellte Person müssen zuverlässig sein.
  2. Der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person muss fachlich geeignet sein.
  3. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes muss gewährleistet sein.

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit müssen der Unternehmer und der Geschäftsführer ein Führungszeugnis beantragen und der Erlaubnisbehörde vorlegen. Zusätzlich holt diese eine Auskunft beim Verkehrszentralregister in Flensburg ein.

Die fachliche Eignung kann durch Ablegen einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer, eine abgeschlossene Ausbildung zum Speditions­kaufmann, eine Weiterbildung zum Verkehrsfachwirt nachgewiesen werden. Eine weitere Möglichkeit ist der Nachweis einer mindestens fünf­jährigen nicht untergeordneten Tätigkeit in einem oder mehreren Unternehmen des Güter­kraftverkehrsgewerbes oder Spedition und Lagerei, welche gewerblichen Güter­kraftverkehr betreiben. Das Ende dieser Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Tätigkeit muss dabei dem Unter­nehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person Kenntnisse auf folgenden Gebieten vermittelt haben:

  • Güterkraftverkehrsrecht
  • Grundzüge des Gewerberechts
  • Straßen­verkehrsrecht
  • Gefahrguttransporte
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Handelsrecht
  • Steuerrecht
  • kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes
  • techni­sche Normen und technischer Betrieb
  • sowie grenzüberschreitender Verkehr.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist gewährleistet, wenn die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforder­lichen finanziellen Mittel verfügbar sind. Die Prüfung erfolgt anhand des Jahres­abschlusses des Unternehmens oder für Antragsteller, die keinen Jahresabschluss vor­legen können, anhand einer Vermögensübersicht. Für die Prüfung sind folgende Merkmale maßgebend:

  1. Verfügbare Finanzmittel einschließlich Bankguthaben sowie mögliche Überziehungskredite und Darlehen,
  2. als Sicherheit verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände,
  3. Betriebskapital,
  4. Kosten einschließlich der Erwerbskosten oder Anzahlung für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen,
  5. Belastung des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfand­rechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- oder Vorbehalts­eigentum.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist insbesondere dann nicht gewährleistet, wenn

  1. erhebliche Rückstände an Steuern oder Beiträgen zur Sozial­versicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden;
  2. das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens weniger betragen als 9.000,- Euro für das erste Fahrzeug oder 5.000,-- Euro für jedes weitere Fahrzeug der vom Unternehmen eingesetzten Fahrzeuge.

Der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit kann durch Vor­lage eines Prüfungs­berichtes oder anderer geeigneter Unterlagen einer Bank, einer öffentlichen Spar­kasse, eines vereidigten Wirt­schaftsprüfers, eines Steuerberaters oder eines vereidig­ten Buch­prüfers geführt werden.

Erfüllt der Antragsteller diese Voraussetzungen, hat er Anspruch auf Erteilung einer nationalen Erlaubnis oder einer EU-Lizenz pro eingesetztem Fahrzeug, die ihn dann befähigt, eine unbeschränkte Zahl an Fahrzeugen einzusetzen.

Behörden

Für die Erteilung der oben genannten Bescheinigungen ist die Untere Verkehrsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder eine gerichtlich eingetragene Zweigniederlassung hat. Das kann zum Beispiel das zuständige Landratsamt oder bei kreisfreien Städten das zuständige Ordnungsamt sein.

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