16.12.2010: LKW-Maut wird ab Juli 2011 auf Bundesstraßen ausgeweitet

Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, den 15.12.2010, die Ausweitung der LKW-Maut auf Bundesstraßen. Somit müssen ab 01.07.2011 Lastwagen nun auch auf vielen Bundesstraßen Maut bezahlen. Dem Gesetzentwurf zufolge soll die Mautpflicht auf allen "unmittelbar" an eine Autobahn anschließenden vierspurigen Bundesstraßen gelten, zudem auf einer Reihe eigenes definierter Straßen. Betroffen sind etwa 2000 Kilometer der insgesamt 3800 Kilometer langen Bundesstraßen in Deutschland.

Hierunter fallen in Bayerisch-Schwaben beispielsweise folgende Straßen:

 

·         Die B 2 von Augsburg-West bis Donauwörth (Abzweig B 25)

·         Die B 17 von Augsburg-West bis zur A 96

·         Die B 10/B 28 zwischen der A 7 (A-7-Dreieck Hittistetten) und Ulm-West (A 8)

·         Die B 19 südlich Kempten (ab A 980) bis Sonthofen.

 

Der Bund rechnet mit Zusatzeinnahmen in dreistelligen Millionenhöhe, die dem Etat von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) zu Gute kommen.

Mit der Maßnahme soll nach Darstellung des Bundes verhindert werden, dass LKW-Fahrer gut ausgebaute Bundesstraßen nutzen, um die mautpflichtige Autobahn zu umgehen. Tatsächlich ist die Mautpflicht aber auch Teil des im Sommer 2009 beschlossenen Konsolidierungspaketes der Bundesregierung. Eine neue Ausschreibung wird es nach Angaben des Ministeriums nicht geben. Damit wird der Maut-Betreiber Toll Collect auch auf den Bundesstraßen die Gebühren kassieren.

 

Der Ausschuss für Verkehr und Logistik der IHK Schwaben hatte sich in seiner Sitzung vom 05.07.2010 mit der Einführung einer Lkw-Maut auf Bundesstraßen befasst. Die Unternehmer haben erklärt, eine solche Maut könne dann sinnvoll sein, wenn einige Bedingungen erfüllt sind:

 

·         Zusätzliche Einnahmen des Bundes müssen in Infrastrukturinvestitionen fließen, ohne dass die Verkehrsinvestitionen (wie bei der Autobahn-Maut) an anderer Stelle um einen dem Aufkommen aus der Maut entsprechenden Betrag gekürzt werden;

·         Die Maut muss auf allen vierspurigen Bundesstraßen gleichzeitig und in gleicher Höhe eingeführt werden; es dürfen nicht Straßen "bevorzugt" bemautet werden;

·         Es muss eine Entlastung der Transport- und Logistikunternehmen an anderer Stelle geben.

Ansprechpartner in der IHK Schwaben:

Peter Stöferle

Tel.: 0821/3162-206

peter.stoeferle@schwaben.ihk.d

Foto: Bilderbox

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