Nationaler Güterverkehr

In ganz Deutschland

Beim nationalen Güterkraftverkehr liegt die Be- und Entladestelle innerhalb der Grenzen Deutschlands.

Zum erlaubnispflichtigen Güterkraftverkehr benötigen alle Selbständigen grundsätzlich eine Erlaubnis, die Güter mit Fahrzeugen über ein zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t (einschließlich Anhänger) befördern.

Erlaubnisfreier Güterkraftverkehr unterliegt nicht dem Güterkraftverkehrsgesetz und deshalb keinen besonderen Anforderungen. Er umfasst die Beförderung

  • mit Fahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein geringeres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben
  • von beschädigten oder reparaturbedürftigen Fahrzeugen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Zwecke der Rückführung
  • von Gütern bei der Durchführung von Verkehrsdiensten der Personenbeförderung, sofern eine entsprechende Personenbeförderungs­genehmigung vorliegt
  • von Milch und Milcherzeugnissen zwischen landwirtschaftlichen Betrieben, Milchsammelstellen und Molkereien durch landwirtschaftliche Unternehmer

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