Personenverkehr

Anschnallen reicht nicht

Sicherheit ist oberstes Gebot im Personenverkehr und deshalb müssen Unternehmer je nach Verkehrsträger eine Vielzahl von Fachgesetzen und Vorschriften beachten. Ob Taxiunternehmer, Flughafentransfer oder Ausflugsfahrt, die gewerbliche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen ist  gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtig. Die wesentlichen Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:

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Siegfried Kerler
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