B 25 - Sperrung für Lkw
Präzedenzfall für DeutschlandProjektdokumentation der B 25 Sperrung (aus der IHK-Verkehrsausstellung)
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Aufgrund der zum 1. Januar 2006 geänderten Strassenverkehrsordnung (StVO) haben Kommunen nach § 45 die Möglichkeit, den Durchgangsverkehr für LKW über 12 Tonnen zu sperren, wenn es durch den sog. "Mautausweichverkehr" zu Mehrbelastungen kommt.
Nachdem im August 2006 an der B 25 bei Dinkelsbühl ein Nachtfahrverbot für LKW über 12 t verhängt worden war, um Mautausweichverkehr zu verhindern, haben 12 Speditionsunternehmen aus Bayerisch-Schwaben mit Unterstützung der IHK Schwaben dagegen geklagt.
Aktueller Stand
Die Regierung von Mittelfranken verhängte 2006 ein halbjähriges Nachtfahrverbot auf Probe zwischen Dinkelsbühl und Ansbach. Nach mehreren Instanzen fiel in einer von der Stadt Dinkelsbühl und dem Landratsamt Ansbach beantragten Sprungrevision das Urteil: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied zugunsten der schwäbischen Logistikunternehmen, vertreten durch den Münchener Rechtsanwalt Dr. Siebeck: Die probeweise Einführung des Nachtfahrverbotes mit den damaligen Ausnahmeregelungen war rechtswidrig.
Ab dem 02.01.2009 wurde die B 25 nun in einer politischen Hau-Ruck Aktion für den LKW-Verkehr über 12 Tonnen im Raum Dinkelsbühl / Feuchtwangen ganztägig gesperrt - gegen diese Sperrung haben 14 Speditionen und Transportunternehmen wieder geklagt.
Im Vorfeld des Beschlusses vom 02.01.2009 initiierte der Landkreis Donau-Ries und CSU-Fraktionsvorsitzender Georg Schmid am 3. September 2008 eine Veranstaltung mit rund 100 Vertretern der Kommunalpolitik und Wirtschaft in Nördlingen. Ergebnis: Die Teilnehmer sprachen sich geschlossen gegen eine Sperrung der B 25 für den LKW-Verkehr aus und unterzeichneten eine Resolution gegen die Sperrung der B 25.
Am 25.02.2009 berichtete Innenminister Joachim Herrmann in einer Pressekonferenz über die "ersten Erfahrungen" seit der Sperrung: Was den Rückgang des Schwerverkehrs angehe, so hätten sich an den eingerichteten Dauerzählstellen "interpretationsbedürftige" Ergebnisse ergeben, welche noch genauer untersucht werden müssten. So sei der Schwerverkehr an der Dauerzählstelle Fremdingen zwar um 38,6 % zurückgegangen, dies habe aber an den Zählstellen der benachbarten Bundesautobahnen nicht zu einer vergleichbaren Zunahme des Schwerverkehrs geführt. Im Gegenteil sei an den Zählstellen auf der A 6 ein Rückgang des Schwerverkehrs um 22,1 % und auf der A 7 um 19,5 % zu verzeichnen gewesen.
"Wer jetzt von geringerem Verkehrsaufkommen spricht, lässt außer Acht, dass das Güteraufkommen konjunkturell und zum Beispiel bei Baustoffen und Schüttgütern saisonal und witterungsbedingt niedriger ist“, hob der Donau-Rieser IHK-Regionalvorsitzende Franz Leinfelder hervor. „So kommt man zu einem geschönten Ergebnis.“ Im Fall des Dinkelsbühler Durchfahrtsverbots „sehen wir auch, dass das Innenministerium gegen die Wirtschaftsinteressen entschieden hat“, fügte Leinfelder hinzu.
Nach Auffassung der IHK Schwaben sind Alternativen zu einem Durchfahrtsverbot in Dinkelsbühl, zum Beispiel ein Tempo-30-Limit für alle Verkehrsteilnehmer, nicht ausreichend in Erwägung gezogen worden. Dies könnte Experten zufolge aber eine deutlich höhere Lärmentlastung der Anwohner bringen als nur der Wegfall eines Teils der Lkw mit mehr als 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Das Bayerische Verwaltungsgerichts Ansbach hat am 02.08.2010 die Klage gegen das Durchfahrverbot für Lkw über 12 t auf der Bundesstraße B 25 bei Dinkelsbühl zurückgewiesen.
Einige der klagenden Unternehmen erklärten in einer ersten Reaktion in Berufung gehen zu wollen.
Die IHK Schwaben und die Verbände LBS und LBT haben nach der Verhandlung eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie vor dem gefährlichen Signal einer solchen Sperrung und dem damit einhergehenden "Domino-Effekt" warnen.
Der Ostalbkreis hat Lkw-Durchfahrverbote für den kompletten Straßenraum zwischen Nördlingen, Dinkelsbühl und der Autobahn A 7 in Ostwürttemberg beantragt (sogenannte „Korridorsperrung“), resultierend aus den Folgen der Sperrung in Dinkelsbühl. Voraussichtlich von Herbst an wird diese Korridor-Sperrung des gesamten Straßenraums zwischen Nördlingen, Dinkelsbühl und der Autobahn A 7 für Lkw über 12 Tonnen umgesetzt. „Irgendwann noch im zweiten Halbjahr 2010“ soll die Korridor-Sperrung vollzogen sein, sagte der Landrat des Ostalbkreises, Klaus Pavel, in einer Reaktion auf das Ansbacher Urteil.
Hintergrund
Mangels Autobahn sind die Bundesstraßen B 2 und B 25 die wichtigsten Verkehrsadern in Nordschwaben. Ortsumfahrungen entlasten nahezu alle Kommunen spürbar vom Durchgangsverkehr. Restriktive Maßnahmen wie Nachtfahrverbote oder Umweltzonen ergeben einen Flickenteppich unzähliger Regelungen und beeinträchtigen die Unternehmen im Wirtschaftsraum Schwaben. Die hier ansässigen Transport- und Logistikunternehmen nutzen diese Verbindung regelmäßig und sind keine Mautflüchtlinge.
Informationen
Gemeinsame Pressemitteilung von IHK, LBS, LBT vom 02.08.2010
Pressemitteilung der IHK Schwaben vom 30.03.2010
Pressemitteilung der IHK Schwaben am 16. März 2010
Pressemitteilung der IHK Schwaben am 07. Mai 2009
Pressemitteilung der IHK Schwaben am 25. Februar 2009
Pressemitteilung der IHK Schwaben vom 13. Feburar 2009
Pressemitteilung der IHK Schwaben vom 2. Juli 2008
Brief an Staatsminister Herrmann vom 29. August 2008
Resolution: Gegen eine Sperrung der B 25 für den LKW-Verkehr
Positionspapier (Feb. 2010): Straßensperrungen sind der falsche Lösungsansatz
Kompetenzteam
- Peter Stöferle, Geschäftsfeld Standortpolitik, IHK Schwaben
- Alfred Kolb, Vorsitzender, Ausschuss für Verkehr und Logistik IHK Schwaben

