31.05.2011: Und noch ein Lkw-Durchfahrverbot: zwischen Ulm-Ost (A8) und Langenau (A7)
Ein weiteres Lkw-Durchfahrverbot im bayerisch – baden-württembergischen Grenzgebiet für den Lkw-Verkehr über 12 t zulässigem Gesamtgewicht ist zwischen den Autobahnanschlussstellen Ulm-Ost und Langenau in Kraft gesetzt worden. Mitarbeiter der Straßenmeisterei Ulm entfernten am Montag (30.05.2011) die Abdeckungen von entsprechenden Verbotsschildern. Nach einem Bericht der „Südwestpresse“ begann die Polizei noch am gleichen Tag mit Kontrollen. Zudem werde die Strecke künftig auch elektronisch überwacht, kündigte die Polizei an.
Das Durchfahrverbot auf der Landesstraße L 1079 (ehemals B 19) soll den Lkw-Verkehr vor allem aus der Ortsdurchfahrt Albeck bzw. von der Albecker Steige fernhalten. Der Umweg zwischen der Autobahn A 8 und der A 7 über das Autobahnkreuz Ulm / Elchingen beträgt etwa 4 km. Damit ist die Sperrung in der Dimension vergleichbar mit dem Lkw-Durchfahrverbot zwischen den Anschlussstellen Nersingen (A 7) und Leipheim (A 8).
Die Sperrung zwischen Ulm-Ost und Langenau ist als Pilotprojekt angelegt und zunächst auf ein Jahr befristet.
Ansprechpartner bei der IHK Schwaben:
Peter Stöferle
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